Kinder- und Jugendärztliche Gemeinschaftspraxis
D. Aschoff-Franke & J. Krüger-Holtermann
Krefelder Strasse 5
D-47918 Tönisvorst
Telefon: +49 2151 701033
http://www.kinderaerzte-toenisvorst.de

Anton Anton

Persönlicher Gesundheits-Vorsorge-Kalender

Hinweis zum Datenschutz: Es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert.
 
Name des Kindes:
Geburtsdatum:
Vorsorge-Maßnahme im 1. Lebensjahr ab dem bis zum durchgeführt am
U2
U3 + Ultraschall Hüfte
Impfung (1. 6fach + 1. Pneumo + ggf. Rotaviren)
U4 + Impfung (2. 6fach + 2. Pneumo + ggf. Rotaviren)
Impfung (3. 6fach + 3. Pneumo + ggf. Rotaviren)
(ab 4 Wochen nach 2. Impfung)
U5
U6 + Impfung (1. MMRV)
(ab dem 11. Lebensmonat)
Impfung (4. 6fach + MenC)
(ab 4 Wochen nach 1. MMRV)
Vorsorge-Maßnahmen nach dem 1. Geburtstag ab dem bis zum durchgeführt am
Impfung (2. MMRV + 4. Pneumo)
(ab 4 Wochen nach 4. 6fach)
U7 + evtl. Vorstellung beim Augenarzt (IGeL)
U7a 
U8
U9
Impfung (Auffrischung Td, Keuchhusten)
(ab 5 Jahre nach der letzten 6fach-Impfung)
U10
U11
Impfung (Auffrischung Td, Polio, Keuchhusten)
(ab 5 Jahre nach der letzten Td)
J1 + bei Mädchen: Impfung (1. HPV)
bei Mädchen: Impfung (2. HPV)
bei Mädchen: Impfung (3. HPV)
J2

Bitte melden Sie Ihr Kind rechtzeitig für die Untersuchungen an und denken Sie an Impf-Pass, Vorsorgeheft und Krankenversicherungskarte.
 
Ihr Praxisteam

Der Inhalt der Vorsorge-Untersuchungen im Einzelnen

 

U2

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Die U2 erfolgt zwischen dem 3. und 10. Lebenstag.
Normalerweise erfolgt diese Untersuchung im Krankenhaus. Sofern Sie ambulant entbunden haben, findet sie ambulant in der Kinderarztpraxis statt. Auf Wunsch führen wir diese Untersuchung bei Ihnen zu Hause durch. Untersucht werden u. a. die Körperorgane, die Reflexe sowie ein Bluttest, bei dem eine Suche nach Stoffwechselerkrankungen erfolgt und die Schilddrüsenfunktion untersucht wird. “Neugeborenen-Screening”

 

U3

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Die U3 erfolgt zwischen der 4. und 6. Lebenswoche.
Untersucht wird die bisherige Entwicklung des Kindes. Ist das Kind gesund, sollte es in diesem Alter u. a. Lächeln oder Freude zeigen, wenn es angelächelt wird, "interessante Dinge" mit seinem Blick verfolgen und Zufriedenheit durch "wohliges Seufzen" zeigen. Im Rahmen der U3 findet bei uns auch das “Hüft-Screening”, also die Ultraschall der Hüfte statt.

 

U4

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Die U4 erfolgt zwischen dem 3. bis 4. Lebensmonat.
Untersucht werden u.a. das Nervensystem, die psychomotorische Entwicklung, das Hör- und Sehvermögen und die “Lagereaktionen”. Ein Kind, das sich altergemäss entwickelt, sollte bereits spontan Freude äussern können und sich Geräuschen und Zurufen zuwenden. In der Bauchlage liegend sollte das Baby in der Lage sein, sich selbständig aufzustützen und seinen Kopf gerade zu halten. Im Rahmen der U4 führen wir in der Regel die erste Sechsfach-Impfung durch.

 

U5

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Die U5 erfolgt zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat.
Untersucht werden neben dem Organstatus die psychomotorische Entwicklung des Kindes, das Sozial-Verhalten sowie orientierend das Hör- und Sehvermögen. Das Kind sollte bereits mit Unterstützung Sitzen können, Interesse an seiner Umwelt zeigen und interessante Dinge mit Händen und Mund untersuchen. In diesem Lebensabschnitt fällt auch die Entwicklung der ersten Milchzähne. In der Regel findet bei der U5 die dritte Sechsfach-Impfung statt.

 

U6

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Die U6 erfolgt zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat.
Neben der Motorischen Entwicklung wird insbesondere auch die geistige Entwicklung des Kindes beurteilt. Das Kind sollte in diesem Alter selbständig sitzen und anfangen, sich z. B. an Möbeln hochzuziehen. Mit Unterstützung sollte es bereits stehen können. Ggf. unternimmt es mit Unterstützung bereits die ersten Schritte. In der Regel findet bei der U6 die vierte Sechsfach-Impfung statt.

 

U7

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Die U7 erfolgt wischen dem 21. und 24. Lebensmonat.
untersucht wird neben der psychomotorischen Entwicklung des Kindes insbesondere die Sprachentwicklung. In dieser Phase versteht das Kind bereits fast alles, was von ihm gewollt wird. Aber es bekundet auch den eigenen Willen und reagiert gar nicht erfreut, wenn es seinen Willen nicht durchsetzen kann. Das Kind ist u.a. dabei, die Grenzen seines Handelns zu erforschen.

 

U7a

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Die U7a erfolgt wischen dem 34. und 36. Lebensmonat.
Sie soll dazu beitragen, dass u.a. allergische Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien früher erkannt und rechtzeitig behandelt werden.

 

U8

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Die U8 erfolgt zwischen dem 3 1/2 und dem 4. Lebensjahr.
Erfragt werden u.a. bereits durchgemachte Krankheiten und die soziale Entwicklung. Neben einem kompletten Organ-Status wird die psychomotorische Entwicklung des Kindes bewertet. Idealerweise können die Kinder sich bereits fast selbständig an- oder ausziehen. Sie essen und trinken selbständig und beherrschen mehr oder weniger den Gebrauch von Ess-Besteck. Einfache geometrische Formen können nachgemalt werden. Die Milchzähne (max. 20 Stück) sind in der Regel weitgehend durchgebrochen.

 

U9

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Die U9 erfolgt zwischen dem 5. und 5 1/2 Lebensjahr.
Neben der kompletten körperlichen Untersuchung wird bei dieser Untersuchung besonderer Wert auf die Motorik, das Hör- und Sehvermögen und die Sprachentwicklung gelegt, da diese Untersuchung die letzte Vorsorge vor der Einschulung ist. Oft ist bereits entschieden, ob das Kind Links- oder Rechtshänder ist. "Umschulungsmassnahmen" von Links- auf Rechtshändigkeit sollten auf jeden Falls vermieden werden.

 

U10

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Die U10 erfolgt wischen dem 6. und 7. Lebensjahr.
Schwerpunkte dieser neuen Vorsorgeuntersuchung sind das Erkennen und die Therapieeinleitung von Entwicklungsstörungen (wie z.B. Lese-Rechtschreib- oder Rechenstörungen), von Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS), die meist erst nach dem Beginn der Schule oft deutlich werden.

 

U11

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Die U11 erfolgt wischen dem 9. und 10. Lebensjahr.
In diesem Alter treten häufig Schulschwierigkeiten auf, deshalb dient diese Vorsorgeuntersuchung u.a. auch dem Erkennen von Schulleistungsstörungen, Störungen im Sozialverhalten sowie anderen Verhaltensstörungen. Aber auch Zahn-, Mund- und Kieferanomalien oder gesundheitsschädigendes Medienverhalten sollen erkannt werden.

 

J1

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Die J1 erfolgt zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr.
Überprüft wird die körperliche und seelische Entwicklung des Jugendlichen im Rahmen der Pubertät. Neben einer kompletten körperlichen Untersuchung führen wir eine Blut-Untersuchung, einen Seh- und Hörtest, eine Urin-Untersuchung und ein EKG durch. Ausserdem führen wir ein intensives Gespräch mit dem Jugendlichen über Themen wie Alkohol, Drogen, Rauchen und Sexualität. Mit den Eltern werden u.a. erzieherische Fragen im Rahmen der Pubertät besprochen.

 

J2

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Die J2 erfolgt wischen dem 16. und 17. Lebensjahr.
Zu ihren Schwerpunkten gehört das Erkennen und ggf. Behandlung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen, Schilddrüsenfunktionsstörungen bis zur Diabetes-Vorsorge. Wir beraten den Jugendlichen auch bei Fragen der Sexualität sowie der Berufswahl (z.B. beim Vorliegen von Allergien).

 

Ultraschall

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Im Rahmen der U3 führen wir eine routinemäßige Ultraschall-Untersuchung der Hüfte durch. Dabei kann eine Reifungsverzögerung der Hüfte oder eine sog. Hüftdysplasie festgestellt werden. Bei Auffälligkeiten erfolgt eine Kontrolle in einigen Wochen oder eine Vorstellung beim Orthopäden.

 

Rotaviren-Impfung

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Eine Rotavirus-Infektion löst bei Säuglingen und Kleinkindern schwere Durchfallserkrankungen (meist mit heftigem Erbrechen) aus. Die STIKO empfiehlt die Impfung zwar nicht im allgemein für alle Kinder, dennoch kann sie aufgrund der möglichen schweren Verläufe im Einzelfall sehr sinnvoll sein. Bundesweit wird die Schluckimpfung bislang nur von einigen Krankenkassen erstattet. Sollte Ihre Kasse nicht dabei sein, so ist die Rotavirus-Schluckimpfung (parallel mit den ersten 3 "normalen" Impfungen) nur als IGeL-Leistung möglich. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Interesse an einer solchen Rotavirus-Impfung haben.

 

MMRV-Impfung

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Die MMRV-Impfung ist eine Impfung gegen die Krankheiten: Masern, Mumps und Röteln. Sie wird durchgeführt im Altern von 12-15 Monaten und dann noch einmal 4-6 Wochen später aufgefrischt. Es handelt sich um eine Lebendimpfung, d.h. es werden lebendige, abgeschwächte Viren injeziert, die im Kind eine regelrechte Impferkrankung hervorrufen. Diese bemerken Sie zwar in der Regel nicht, 10 Tage nach erfolgter Impfung kann es aber zu Fieber und einem Hautausschlag kommen. Diese “Impf-Masern” sind zwar nicht ansteckend, jedoch können auch andere Komplikationen der Masern durch die Impfung hervorgerufen werden. Da dies aber extrem viel seltener vorkommt, als beim Durchleiden der eigentlichen Erkrankungen, ist die MMRV-Impfung eine wichtige und zu empfehlende Impfung! Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommision finden Sie hier. Einen Zeit-Plan aller empfohlenen Impfungen hier.

 

Sechsfach-Impfung

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Bei der Sechfach-Impfung handelt es sich um eine Impfung gegen die Krankheiten: Diphterie, Keuchhusten, Wundstarrkrampf, Kinderlähmung, HiB und Hepatitis B. Sie wird mit einem Serum aus abgetöteten Viren erstmals bei der U4 durchgeführt, und muss dann noch drei mal wiederholt werden. Danach wird sie (im Kindes- und Jugendalter) alle 5 Jahre aufgefrischt. Die enthaltenen Impfungen sind entweder für das zu impfende Kind, oder aber für dessen Umgebung sehr gefährlich, deshalb sollte diese 6-Fach-Impfung unbedingt durchgeführt werden! Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommision finden Sie hier. Einen Zeit-Plan aller empfohlenen Impfungen hier.

 

HPV-Impfung

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Die Impfung gegen das humane Pappilomavirus (HPV) wird für alle Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren empfohlen. Die Impfung sollte möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr durchgeführt werden, um eine Ansteckung mit den sexuell übertragbaren Humanen Papillomviren (HPV), welche für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich sind, zu verhindern. Sie wird in drei Injektionen innerhalb eines halben Jahres verabreicht. Es gibt jedoch noch weitere krebserregende Viren-Typen bei den Papillomviren. Daher wird für die Geimpften auch zukünftig die jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung mit dem so genannten Pap-Abstrich unerlässlich bleiben.

 

Vorstellung beim Augenarzt

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Eine prophylaktische Vorstellung beim Augenarzt ist empfehlenswert, da die Untersuchungsmöglichkeiten der Augen in der Kinderarzt-Praxis sehr stark mitarbeitsabhängig und somit erst für Kinder ab etw 4 Jahren geeignet sind. Kinder von Eltern mit gravierenden Sehstörungen sollten bereits im Alter von 12 Monaten, alle anderen im Alter von 24 Monaten einmalig den Augenarzt aufsuchen. Bitte beachten Sie, dass diese Vorsorgeuntersuchung beim Augenarzt eine sog. IGeL-Leistung darstellt, also privat bezahlt werden muss.